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7. Januar 2026

Was ist neu im Januar 2026?

Die Energiekosten sinken, die Pendlerpauschale sowie der Mindestlohn werden erhöht. Der Bundeshaushalt 2026 ermöglicht Rekordinvestitionen. Der Wehrdienst wird modernisiert. Das Rentenniveau bleibt stabil und die Aktivrente erlaubt einen steuerfreien Hinzuverdienst.

Energie

Entlastung beim Gaspreis

Die Gasspeicherumlage entfällt ab dem 1. Januar 2026. Die Weitergabe der Entlastungen an die Endkundinnen und -kunden wird überwacht. Damit wird sichergestellt, dass sie direkt mit einer niedrigeren Gasrechnung profitieren.

Weitere Informationen zur Gasspeicherumlage

Sinkende Stromkosten

Die Bundesregierung entlastet private Haushalte und Unternehmen ab 2026 bei den Stromkosten mit einem Bundeszuschuss. Der Zuschuss wird von den Netzbetreibern bei der Kalkulation der Netzentgelte für 2026 berücksichtigt. Die Kostendämpfung erreicht die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Stromlieferanten. Zudem bleibt für produzierende Unternehmen und Landwirte die Stromsteuer dauerhaft niedrig. Zusammen mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage werden Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen im nächsten Jahr so um etwa zehn Milliarden Euro bei den Energiekosten entlastet.

Weitere Informationen zu niedrigeren Netzentgelten

 

Verteidigung

Wehrdienst wird modernisiert

Alle 18-jährigen Frauen und Männer sollen ab 2026 einen Fragebogen ausfüllen, um die Motivation und Eignung für den Einsatz in der Bundeswehr zu erfragen. Männer müssen den Fragebogen ausfüllen, für die Frauen ist die Beantwortung freiwillig. Bei allen Interessierten wird die Eignung für den Einsatz in der Bundeswehr anschließend in einem Assessment festgestellt.

Weitere Informationen zum Wehrdienst

 

Finanzen

Bundeshaushalt 2026: Investieren in die Zukunft Deutschlands

Mit dem Bundeshaushalt 2026 führt die Bundesregierung ihre Investitionsoffensive fort: mit Rekordinvestitionen von über 128 Milliarden Euro für eine verlässliche Verkehrsinfrastruktur, gute Bildung, eine umfassende Digitalisierung, neuen Wohnraum sowie die innere und äußere Sicherheit. Dabei leiten die Bundesregierung drei finanzpolitische Prioritäten: Investitionen, Strukturreformen und Konsolidierung. 

Weitere Informationen zum Bundeshaushalt 2026

Mehr Investitionen in Forschung ermöglichen

Über die Forschungszulage profitieren Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren. Ab 2026 wird diese steuerliche Förderung ausgebaut: Die Obergrenze zur Bemessung der Forschungszulage steigt von zehn auf zwölf Millionen Euro. Außerdem zählen dann mehr Kosten als vorher zu den förderfähigen Aufwendungen. Pauschale Abschläge machen Verfahren einfacher und bürokratieärmer.

Weitere Informationen zum Wachstumsbooster

Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos verlängert

Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird um fünf Jahre verlängert – neuer Stichtag: 31. Dezember 2030. So profitieren auch ab 2026 neu zugelassene Elektrofahrzeuge von der bis zu zehnjährigen Steuerbefreiung. 

Weitere Informationen zur Kfz-Steuerbefreiung

Höhere Pendlerpauschale, sieben Prozent Umsatzsteuer in Gastronomie

Die Bundesregierung hat ein Steuerentlastungspaket geschnürt: Ab 1. Januar 2026 werden die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent erhöht, die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent reduziert und Gewerkschaftsbeiträge sowie Parteispenden steuerlich vergünstigt. Zudem wird das Ehrenamt mit einer Reihe an steuerlichen Verbesserungen – unter anderem mit der Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale – deutlich gestärkt.

Weitere Informationen zum Steueränderungsgesetz

Härtere Gangart gegen Schwarzarbeit

Die Bundesregierung geht verstärkt gegen Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit vor, indem sie Ermittlungen weiter intensiviert, Menschen vor Ausbeutung schützt und staatliche Einnahmen sichert. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll wird dafür deutlich gestärkt. So wird der Datenaustausch der FKS mit anderen Sicherheitsbehörden verbessert und große Datenmengen können systematisch – auch unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz – ausgewertet werden. Zudem werden die Mitwirkungspflichten für risikobehaftete Unternehmen und ihre Beschäftigten verschärft. 

Weitere Informationen zum Gesetz gegen Schwarzarbeit

 

Staatsmodernisierung

Bundesregierung startet digitales Bürokratiemeldeportal

Für einen modernen, schlanken und handlungsfähigen Staat müssen bürokratische Hürden verschwinden. Wo diese Hindernisse lauern, kann seit 12. Dezember über das neue Portal „EinfachMachen“ gemeldet werden – um so mitzuhelfen, die Verwaltung zu modernisieren.

Weitere Informationen zum digitalen Bürokratiemeldeportal

 

Arbeit

Mindestlohn steigt

Ab Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro brutto in der Stunde. Ein Jahr später steigt er auf 14,60 Euro. Mehr als sechs Millionen Menschen werden profitieren.

Zudem erhöht sich die Verdienstgrenze im Minijob auf 603 Euro monatlich im Jahresdurchschnitt. Damit steigt auch die Untergrenze für Verdienste aus Beschäftigungen im sogenannten Übergangsbereich (Midi-Job) auf 603,01 Euro.

Weitere Informationen zum Mindestlohn

Sozialer Schutz für Paketboten

Das Paketboten-Schutzgesetz regelt die Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche. Wer einen Auftrag an einen Subunternehmer weiter vergibt, haftet für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge. Das vorerst befristete Gesetz führte zu weniger Scheinselbstständigkeit sowie mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und hat damit die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche verbessert. Die Bundesregierung hat das Gesetz nun entfristet.

Weitere Informationen zum Paketboten-Schutzgesetz

Mindestausbildungsvergütung steigt

Zum 01. Januar 2026 steigt die Mindestausbildungsvergütung: Auszubildende, die im Jahr 2026 eine duale Ausbildung beginnen, müssen im ersten Lehrjahr von ihrem Arbeitgeber mindestens 724 Euro Bruttolohn pro Monat gezahlt bekommen. Das ist eine Erhöhung um knapp 6,2 Prozent im Vergleich zur aktuellen Mindestausbildungsvergütung von 682 Euro.

Weitere Informationen zur Mindestausbildungsvergütung

Kurzarbeitergeld: Maximale Bezugsdauer gilt weiter

Die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld beträgt weiterhin 24 Monate. Das hat die Bundesregierung beschlossen. Betroffene Unternehmen haben damit Planungssicherheit bis zum Ende des kommenden Jahres.

Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld

 

Soziales

Regelsätze bei Bürgergeld und Sozialhilfe unverändert

Die Regelsätze im Bürgergeld und der Sozialhilfe bleiben auch im Jahr 2026 unverändert. Alleinstehende etwa erhalten weiterhin 563 Euro im Monat. 

Fragen und Antworten zu Regelsätze im Überblick

Rechengrößen in der Sozialversicherung

Zum 1. Januar 2026 erhöhen sich die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Grund sind die gestiegenen Löhne und Gehälter. Zum Beispiel steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung von 5.512,50 Euro auf 5.812,50 Euro im Monat. 

Wie sich Beitragsbemessungsgrenzen genau ändern, hier im Überblick 

Künstlersozialversicherung – Beiträge sinken

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt im Jahr 2026 von derzeit 5,0 Prozent auf dann 4,9 Prozent. Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit mehr als 190.000 selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen.

Weitere Informationen zur Künstlersozialversicherung

 

Pflege

Qualifikationen von Pflegekräften besser nutzen

Pflegefachpersonen sollen künftig – gemäß ihren Qualifikationen – mehr Befugnisse bekommen und mehr eigenständige Entscheidungen treffen können, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren, beispielsweise beim Management chronischer Erkrankungen. Zudem werden gezielt alternative Wohnformen zum betreuten Wohnen und zu klassischen Pflegeheimen gestärkt. 

Weitere Informationen zu den Pflegekräften

 

Rente

Damit die Rente stabil, verlässlich und gerecht bleibt

Mit dem Rentenpaket 2025 setzt die Bundesregierung drei wichtige Vorhaben des Koalitionsvertrags um. Das Rentenniveau wird bis 2031 bei 48 Prozent stabilisiert. Auch für vor 1992 geborene Kinder sollen drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet werden. Die Aufhebung des Anschlussverbots ermöglicht die freiwillige Weiterarbeit nach der Regelaltersgrenze und bildet eine arbeitsmarktrechtliche Grundlage für die Aktivrente. 

Weitere Informationen zum Rentenpaket 2025

Mit Aktivrente bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen

Ab 2026 können Menschen, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und bereits die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, mit der Aktivrente bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. 

Weitere Informationen zur Aktivrente

Betriebliche Altersvorsorge wird gestärkt

Künftig sollen mehr Menschen von einer guten Betriebsrente profitieren können – vor allem Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen sowie mit geringem Einkommen. Zum Beispiel können Anwartschaften auf eine Betriebsrente leichter mitgenommen oder in der Versorgungseinrichtung belassen werden.
Die Regelung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Weitere Informationen zur Betriebsrente

Erwerbsminderungsrente: Hinzuverdienstgrenzen steigen

Wer eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezieht, kann ab Januar 2026 mehr hinzuverdienen. Bei voller Erwerbsminderung ergibt sich eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von rund 20.700 Euro. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Mindesthinzuverdienst-Grenze rund 41.500 Euro. Zudem erhöht sich die Zurechnungszeit bei Erwerbsunfähigkeit um einen Monat, wodurch die Rente höher ausfällt.

Weitere Informationen zur Erwerbsminderungsrente

Altersgrenze für Renteneintritt steigt auf 66 Jahre und sechs Monate

Seit 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben („Rente mit 67“) – bis 2031 auf das 67. Lebensjahr. Aktuell erreicht der Jahrgang 1960 seine reguläre Altersgrenze mit 66 Jahren und sechs Monaten. Für Menschen, die später geboren wurden, erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten weiter. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt das 67. Lebensjahr als Altersgrenze.

Bei der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte (ursprünglich „Rente mit 63“) steigt die Altersgrenze schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr. 1961 Geborene können diese Altersrente ab einem Alter von 64 Jahren und acht Monaten erhalten. Für später Geborene erhöht sich die Altersgrenze pro Jahrgang um zwei Monate. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 65. Lebensjahr als Altersgrenze.

Weitere Informationen zur Altersgrenze für Renteneintritt

Erhöhung der Beiträge in der freiwilligen Versicherung und des Steueranteils für Neurentner

Für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt der Mindestbeitrag von 103,42 Euro auf 112,16 Euro, der Höchstbeitrag von 1.497,30 Euro auf 1.571,70 Euro. Für Neurentner steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente auf 84 Prozent.

Weitere Informationen zur Beitragserhöhung in der freiwilligen Versicherung

 

Familie

Kindergeld erhöht sich

Ab Januar 2026 steigt das Kindergeld einheitlich für jedes Kind um vier Euro auf 259 Euro pro Monat. Die Familienkasse passt die Beträge automatisch an und zahlt sie ab Januar in der neuen Höhe aus. Die mehr als zehn Millionen Kindergeld-Berechtigten, die bereits Kindergeld erhalten oder beantragt haben, müssen von sich aus nicht aktiv werden.

Weitere Informationen zum Kindergeld

 

Verkehr

Neue Sicherheitsstandards im Verkehr verpflichtend

Ab dem 7. Januar 2026 gilt für alle neuen Fahrzeugtypen von Bussen und schweren Nutzfahrzeugen: Sie müssen mit einem ereignisbezogenen Datenspeicher zur Unfallforschung ausgerüstet sein. Es gelten strengere Anforderungen an den unmittelbaren Sichtbereich von Bussen und Lkw, um tote Winkel vor und seitlich des Fahrzeugs so weit wie möglich zu verringern.

Weitere Informationen zu neuen Sicherheitsstandards im Verkehr

Deutschlandticket für 63 Euro

Das Deutschlandticket kostet ab Januar 2026 monatlich 63 Euro. Bund und Länder beteiligen sich mit jeweils 1,5 Milliarden Euro jährlich an den Kosten bis 2030.

Weitere Informationen zum Deutschlandticket

Diese Führerscheine müssen umgetauscht werden

Führerscheine, die 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Der neu ausgestellte Führerschein wird auf 15 Jahre befristet. Mit der Befristung der neuen Führerscheine sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden. 

Mehr zu den Fristen, benötigten Unterlagen und Folgen bei verspätetem Umtausch hier im Überblick

 

Justiz

Mehr Geld für Betreuung und Vormundschaft

Betreuerinnen und Betreuer, Vormundinnen und Vormünder und im Familienrecht tätige Pflegerinnen und Pfleger bekommen ab Januar 2026 mehr Geld.

Weitere Informationen zum Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung 

Höhere Geldwertgrenzen bei Streitfällen in höherer Instanz

Die Rechtsmittelstreitwerte bei Berufungen und Beschwerden in vermögensrechtlichen Angelegenheiten wie etwa in Familien- und Betreuungssachen oder in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit werden angehoben. Mit den höheren Wertgrenzen soll unter anderem der Inflation Rechnung getragen werden.

Weitere Informationen zu Geldwertgrenzen bei Streitfällen

Gerichte erproben Online-Verfahren

Die Bundesregierung hat die Grundlagen geschaffen, damit zukünftig Bürgerinnen und Bürger ihre Zahlungsansprüche vor den Amtsgerichten in einem digitalen Gerichtsverfahren geltend machen können. Durch eine durchgehende Digitalisierung und stärkere Nutzung von Daten soll der Zugang zur Justiz einfacher und Arbeitsprozesse an den Gerichten effizienter werden.

Weitere Informationen zum digitalen Gerichtsverfahren

 

Innen

Mehr digitale Sicherheit für Unternehmen und Verwaltung

Mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie werden mehr Unternehmen und Branchen zu einheitlich europäischen Sicherheitsstandards verpflichtet. Insbesondere Unternehmen aus den Bereichen Gesundheit, Energie und Infrastruktur müssen künftig unter anderem klare Meldefristen bei Sicherheitsvorfällen und Maßnahmen zum Schutz ihrer Systeme einhalten. Auch Einrichtungen der Bundesverwaltung müssen künftig unter der Aufsicht des BSI weitreichende Anforderungen zur IT-Sicherheit erfüllen.

Weitere Informationen zur NIS-2-Richtlinie

 

Landwirtschaft

Agrardiesel-Subvention kommt zurück

Betriebe der Land- und Forstwirtschaft bekommen ab 1. Januar 2026 wieder Zuschüsse für den Einsatz von Diesel-Kraftstoff. Künftig können sich land- und forstwirtschaftliche Betriebe wieder 21,48 Cent pro Liter von der Energiesteuer für Diesel erstatten lassen. Das entlastet die Branche dauerhaft um rund 430 Millionen Euro jährlich und stärkt ihre Wettbewerbsfähigkeit.

Weitere Informationen zur Agrardiesel-Subvention

 

Umwelt und Klimaschutz

E-Schrott richtig und leichter entsorgen

Mit dem Beginn des neuen Jahres 2026 wird es einfacher und sicherer, ausgediente Elektrogeräte zu entsorgen. Zum Beispiel können Verbraucherinnen und Verbraucher E-Zigaretten überall dort unentgeltlich zurückgeben, wo sie verkauft werden. Wertvolle Bestandteile werden wiederverwertet. Das schützt die Umwelt, schont die Ressourcen und reduziert die Brandgefahr.

Weitere Informationen zur Entsorgung von Elektroschrott

CO2-Steuer – Preisentwicklung gebremst

Die CO2-Steuer für Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Öl und Gas steigt moderater als in den vergangenen Jahren. Der Preis für eine Tonne ausgestoßenes Kohlendioxid lag 2025 stabil bei 55 Euro. Ab 1. Januar 2026 bewegt er sich in einem Korridor zwischen 55 und 65 Euro. 

1. Information zur CO2-Steuer
2. Information zur CO2-Steuer 

90 Prozent der Unternehmen von CO2-Grenzausgleich (CBAM) befreit

Der Europäische CO2-Grenzausgleich (Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM) wird ab 1. Januar 2026 deutlich vereinfacht. Der Mechanismus wird auf große Importmengen wichtiger energie- und emissionsintensiver Grundstoffe – wie Stahl und Aluminium – begrenzt, die außerhalb der EU hergestellt werden. Kleinimporteure sind bis zu einem Schwellenwert von 50 Tonnen pro Jahr von den Pflichten ausgenommen. Damit entfällt für kleine Unternehmen künftig die Pflicht zur Teilnahme am CBAM und der damit verbundene bürokratische Aufwand.

Weitere Informationen zum CO2-Grenzausgleich

 

Verbraucherschutz

Risiken früh erkennen mit dem neuen Vergiftungsregister

Das Vergiftungsregister startet: Beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) werden sämtliche Anfragen zu Vergiftungen, die bei den Informationszentren für Vergiftungen der Länder eingehen, gesammelt und ausgewertet. Die Erkenntnisse dienen der Risikobewertung unterschiedlicher Verbraucherprodukte, wie z. B. Wasch- und Reinigungsmittel, Haushaltschemikalien oder kosmetische Mittel. Vergiftungsrisiken können so frühzeitig erkannt und produktbezogene Regulierungen sowie die Vergiftungsberatung verbessert werden.

Zum neuen deutschen Vergiftungsregister

 

(Online-Mitteilung der Bundesregierung)


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