18. Februar 2026
Gute Nachrichten für das Ehrenamt: Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine höhere Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe.
Schauen Sie sich das Video unserer Kanzleileitung Simon Göggel an:
Was ist neu? Die Grenze stieg von 45.000 € (2025) auf 50.000 € in diesem Jahr.
Was heißt das für euch? Bleiben eure Einnahmen (inkl. MwSt.) unter 50.000 €, fallen keine Körperschaft- oder Gewerbesteuer an.
So bleibt mehr Gewinn in der Kasse für eure Projekte in Pfullendorf, Krauchenwies, Meßkirch, Sigmaringen und der ganzen Region.