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13. August 2025

Neues Online-Verfahren für Klagen vor dem Amtsgericht soll erprobt werden: Kabinett beschließt Gesetzentwurf

Wer vor dem Amtsgericht eine Geldforderung einklagen will, dem wird dafür künftig ein einfaches, nutzerfreundliches und durchgängig digital geführtes Gerichtsverfahren offenstehen. Das sieht ein heute vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegt hat. Die Erprobung des neuen Online-Verfahrens soll nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens an ausgewählten Amtsgerichten beginnen.

Der Gesetzesentwurf sieht insbesondere folgende Regelungen vor:

Das Gesetzgebungsvorhaben wird durch ein Digitalisierungsprojekt des Bundesministeriums der Justiz begleitet: Dabei übernimmt der Bund in Projektpartnerschaft mit interessierten Ländern und Gerichten eine koordinierende Rolle bei der Entwicklung und Erprobung. Derzeit sind neun Länder und dreizehn Pilotgerichte an der Produktentwicklung beteiligt. Die Erprobung des Online-Verfahrens ist auf einen Zeitraum von zehn Jahren angelegt. Um das Online-Verfahren weiterzuentwickeln, ist nach vier sowie acht Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung vorgesehen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.zugang-zum-recht-projekte.de/onlineverfahren

Der Gesetzentwurf ist hier abrufbar.

(Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)


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