22. Januar 2024

Guter Vorsatz für’s Jahr 2024: freiwillige Abgabe der Steuererklärung

Geldsegen durch freiwillige Steuererklärungen

Zeitraubend Unterlagen zusammensuchen, nervige Formulare ausfüllen und freiwillig eine Steuerklärung einreichen? Wer macht denn sowas, wenn man dazu nicht verdammt ist? Die Statistiken sprechen klar dafür. 88 Prozent aller freiwilligen Steuererklärungen führen nämlich zu einer Erstattung. Im Schnitt gibt es laut Statistischem Bundesamt 1.095 Euro pro Steuerjahr. Und dieser Wert kann in vielen Fällen vervierfacht werden, also rein rechnerisch 4.380 Euro einbringen. Dazu, wenn man möchte, auf einen Schlag. Na, immer noch keine Lust auf Steuerklärung?

Warum freiwillig abgeben, wenn man nicht muss?

Bei Angestellten wird die Lohnsteuer unterjährig automatisch durch den Arbeitgeber anteilig vom Gehalt zurückgehalten und an den Fiskus abgeführt. Steuerpflichtige leisten also eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. In manchen Steuerklassen und Konstellationen geht das Finanzamt davon aus, dass seine Steueransprüche damit abgegolten sind. Deshalb ist eine Steuererklärung nicht immer vorgeschrieben. Für die Steuerzahlenden stellt sich der Sachverhalt anders dar. Sie können mit der freiwilligen Abgabe einer Steuererklärung oft vom Finanzamt einiges an Geld zurückholen, da fast jeder etwas abzusetzen hat. Das kann man tun oder sein lassen.

Nicht zur Steuererklärung verpflichtet sind in der Regel Studenten, ledige Arbeitnehmende in Steuerklasse 1 oder Doppelverdiener in Steuerklasse 4 ohne Faktor und Nebeneinkünfte. Sie sollten überprüfen, ob sie ihre Steuern nicht reduzieren können. Eine freiwillige Abgabe, im Fachjargon Antragsveranlagung genannt, führt zudem niemals zu einer Abgabepflicht in den Folgejahren. Auch wenn das Finanzamt im Folgejahr eine Erinnerung zuschickt, bleibt die Abgabe Jahr für Jahr aufs Neue freiwillig.

Eile ist nicht notwendig, aber ein guter Vorsatz

Eine freiwillige Steuererklärung, im Fachjargon Antragsveranlagung genannt, kann bis zu vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres nachträglich eingereicht werden. Es bleibt also viel Zeit dafür. Wenn diese Frist übersehen wird, gibt es keine Verlängerung. Für das Steuerjahr 2020 kann bis Ende 2024 eingereicht werden. Und ist man schon dabei, können zeitgleich für die Jahre 2021 bis 2023 die Steuererklärungen mit abgegeben werden, was mehrere tausend Euro und gegebenenfalls Steuerzinsen einbringen kann. Eine Verzinsung gibt es, wenn mit der freiwilligen Abgabe länger als 15 Monate nach dem Ende des Steuerzeitraums gewartet wurde.

Bei diesen Aufwendungen lohnt es sich regelmäßig

Und wenn doch eine Nachzahlung herauskommt?

Sollte wider Erwarten mit einer geringen Wahrscheinlichkeit der Steuerbescheid eine Aufforderung zur Nachzahlung enthalten, dann kann der Antrag einfach innerhalb eines Monats zurückgenommen werden. Mit einem Einspruch und einem Antrag auf eine Aussetzung des Vollzugs sind Sie so gestellt, als ob die Steuererklärung nie eingereicht worden wäre. Infolge muss auch nichts an das Finanzamt gezahlt werden. Alternativ kann man sich das prognostizierte Steuerergebnis vorab berechnen lassen und anhand dessen entscheiden, ob man die Steuererklärung abgeben möchte oder lieber doch nicht.

(Pressemitteilung der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. vom 09.01.2024)


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