9. Oktober 2024
Eine Pflegebegutachtung ist jetzt per Video möglich. Die Kosten für RSV-Prophylaxe bei Säuglingen werden übernommen. Die Neuregelungen im Überblick.
Zeitnähere Pflegebegutachtung durch Video-Telefonie
Pflegebegutachtungen per Video-Telefonie – das ist seit dem 26.09.2024 möglich. Der Medizinische Dienst kann Pflegebedürftige so zeitnäher begutachten. Das ist wichtig, da es ohne die Begutachtung keine Leistungen der Pflegeversicherung gibt. In welchen Fällen Videobegutachtungen möglich sind, regeln die Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund. Grundlage hierfür ist das seit März geltende Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Kosten für RS-Viren-Prophylaxe werden übernommen
Neugeborene und Säuglinge können zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen durch das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) Medikamente mit entsprechenden Antikörpern bekommen. Die Kosten für diese Prophylaxe übernehmen seit dem 14.09.2024 die gesetzlichen Krankenkassen. Das hilft, RSV-bedingte Krankenhausaufenthalte und Todesfälle zu verhindern.
(Meldung auf Bundesregierung online)