9. April 2020
Werden Reisen, Konzerte oder Veranstaltungen wegen der Corona-Krise storniert, haben Kunden Anspruch auf eine Gelderstattung. Das bringt vor allem Konzertanbieter und Reiseunternehmen in Bedrängnis. Deshalb will das Bundesjustizministerium nun eine Gutscheinlösung einführen. Statt einer Erstattung bekäme der Kunde dann einen Gutschein, der bis Ende 2021 eingelöst werden kann. Erst danach würde ein Anspruch auf Auszahlung bestehen.
Dies steht aber dem EU-Recht entgegen, weshalb die EU-Kommission in den Plan eingebunden werden muss. Für Verbraucher ist der Vorschlag nachteilig! Denn: Geht das Unternehmen in der Zwischenzeit in Insolvenz, gehen die Kunden leer aus. Es bleibt abzuwarten, wie die Entscheidung ausgeht. Bereits jetzt gilt: Der Kunde muss das Geld nicht zurückverlangen, er kann freiwillig auf einen Gutschein setzen, wenn er z. B. sein Theater unterstützen möchte.
(Auszug aus einer Information des Bundes der Steuerzahler Deutschland e. V.)