26. April 2021

Fristver­längerung für Steuerer­klärungen 2020 nimmt an Fahrt auf

Medienberichten zufolge planen Bundeswirtschaftsminister MdB Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz, die Überbrückungshilfe III bis Ende des Jahres zu verlängern. Seitdem trommelt der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) nachdrücklich für eine Verlängerung der Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2020.

Ein Anfang ist gemacht: Der Hessische Finanzminister Michael Boddenberg verkündete, dass der Finanzausschuss des Bundesrats seinem Antrag mehrheitlich zugestimmt hat. Für die beratenden Berufe soll die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2020 um drei Monate – auf Ende Mai 2022 – gesetzlich verlängert werden.

Der Vorstoß ist ein riesiger Schritt in die richtige Richtung. Er setzt ein starkes Signal für die Anerkennung des enormen Engagements der kleinen und mittleren Kanzleien in der Corona-Pandemie. Allerdings sind zeitliche Entlastungen in den Kanzleien bis 30.06.2022 schlicht unabdingbar. Dazu zählt zum einen die Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärungen 2020. Zum anderen die Verschiebung der Ordnungsgeldverfahren bei verspäteter Veröffentlichung der Jahresabschlüsse der kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften.

Das Thema soll auf die Tagesordnung der Erörterungen zum Gesetzentwurf zur Modernisierung des Körperschaftsrechst gesetzt werden.

(Auszug aus einer Pressemitteilung des Deutschen Steuerberaterverbandes e. V.)


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