24. Oktober 2023

Erleichterungen für Steckersolargeräte und virtuelle WEG-Versammlungen

Wer in seiner Miet- oder Eigentumswohnung ein Steckersolargerät („Balkonkraftwerk“) installieren will, soll es künftig einfacher haben. Außerdem soll die Durchführung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen erleichtert werden. Das sieht ein vom Bundesjustizministerium vorgelegter Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung am 13.09.2023 beschlossen hat.

Der Gesetzentwurf sieht punktuelle Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vor. Sie betreffen Steckersolargeräte und virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen und daneben auch das Recht der beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten. Im Einzelnen sind folgende Änderungen vorgesehen:

Den Regierungsentwurf finden Sie hier, ein begleitendes Dokument mit Fragen und Antworten (FAQ) finden Sie hier.

(Auszug aus einer Pressemitteilung des BMJ Nr. 57/2023 vom 13.09.2023)


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