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21. Mai 2026

E-Auto-Förderung kann jetzt beantragt werden

Das Portal für das neue E-Auto-Förderprogramm für Privatpersonen wurde am 19.05.2026 offiziell freigeschaltet: Wer sein Elektroauto oder bestimmte Plug-in-Hybride sowie Elektroautos mit Reichweitenverlängerer ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen hat oder zulässt und unter bestimmten Einkommensgrenzen liegt, kann ab sofort eine Förderung von bis zu 6.000 Euro beantragen. Die Förderhöhe unterscheidet sich je nach Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße. Förderfähig sind sowohl der Kauf als auch das Leasing von Neuwagen. Die vorhandenen Mittel in Höhe von insgesamt drei Milliarden Euro reichen für geschätzt 800.000 geförderte Fahrzeuge im Zeitraum von 2026 bis 2029.

Das Förderprogramm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt, das Antragsverfahren läuft dabei vollkommen digital ab und ist über das Portal der Förderzentrale Deutschland zu erreichen. Hier können Privatpersonen, die sich für den Umstieg auf ein neues E-Auto oder ein Auto mit einem Plug-in-Hybrid-Antrieb entschieden haben, je nach Einkommen, Familiengröße und Fahrzeug eine Förderung zwischen 1.500 und 6.000 Euro beantragen.

Portal der Förderzentrale Deutschland externe Webseite

Bei dem Förderprogramm setzen das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle konsequent auf moderne, digitale und bürgerfreundliche Verwaltungsverfahren. Für die Antragstellung wird eine BundID benötigt – der zentrale Zugang zu staatlichen Online-Diensten, der eine sichere und eindeutige digitale Identifikation ermöglicht und den Zugang zu immer mehr Verwaltungsleistungen des Bundes erleichtert. Die BundID kann mit dem elektronischen Personalausweis oder alternativ mit einem ELSTER-Zertifikat eingerichtet werden. 

Das vollständig digitale Verfahren macht die Antragstellung einfacher, schneller und bürokratieärmer: Wichtige Angaben können bereits automatisiert und papierlos über die digitale Schnittstelle zum Kraftfahrt-Bundesamt geprüft werden. Im Förderportal selbst müssen lediglich die aktuellen Einkommensteuerbescheide, bei Familien mit Kindern zusätzlich ein aktueller Kindergeldnachweis sowie bei Plug-in-Hybriden die EU-Konformitätsbescheinigung hochgeladen werden.

Die Förderung gilt rückwirkend für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026.

(Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Nr. 057/26)


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