30. Oktober 2024
Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ (Bürokratieentlastungsgesetz) zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz am 26. September 2024 verabschiedet.
Finanzielle Entlastung durch weniger Bürokratie
Ziel des Gesetzes ist es, Abläufe und Regeln zu vereinfachen und der Wirtschaft, insbesondere Selbständigen, Unternehmerinnen und Unternehmern mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben zu verschaffen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die Bundesregierung, auf die das Gesetz zurückgeht, erwartet finanzielle Entlastungen in Höhe von 944 Millionen Euro pro Jahr.
Erleichterungen bei Steuersachen, Wegfall der Hotelmeldepflicht
Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören unter anderem:
Ausfertigung und Verkündung
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zu einem großen Teil am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft.
(BundesratKOMPAKT, Mitteilung vom 18.10.2024)