Hangarter Logo

23. Dezember 2025

Bund und Länder verabschieden Modernisierungsagenda

Über 200 Maßnahmen für mehr Vertrauen in den handlungsfähigen Staat

Koordiniert vom Bundeskanzleramt und unter aktiver Mitwirkung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Bundesministeriums des Innern (BMI) haben Bund und Länder bei der Ministerpräsidentenkonferenz vom 05.12.2025 eine föderale Modernisierungsagenda verabschiedet.

In intensiven Verhandlungen in elf Arbeitsgruppen wurden alle Bereiche der föderalen Zusammenarbeit von Daseinsvorsorge bis Cybersicherheit geprüft und neu sortiert. Die Agenda verschlankt den Staat, beschleunigt Prozesse und schafft einheitliche digitale Standards für die Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen.

Die föderale Modernisierungsagenda enthält mehr als 200 Maßnahmen in fünf Handlungsfeldern:

1. Weniger Bürokratie – weniger Behördengänge

Bund und Länder wollen Berichtspflichten und Nachweise stark reduzieren, mit dem Ziel, die Bürokratiekosten um 25 Prozent zu reduzieren. Ein zentrales Instrument ist die Genehmigungsfiktion: Entscheidungen von Behörden in bestimmten Fällen gelten künftig als erteilt, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten erfolgen. Damit werden langwierige Verfahren automatisch beendet. Zudem werden unnötige Dokumentationspflichten reduziert. Bürgerinnen und Bürgern sollen unnötige Behördengänge durch die Reduktion von Beglaubigungen künftig erspart werden. Der Personalausweis ist ab 70 Jahren künftig unbefristet gültig. All das entlastet Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen spürbar.

2. Schnellere Verfahren – schnellere Genehmigungen

Die föderale Modernisierungsagenda enthält zahlreiche Vorschläge zur Beschleunigung und Vereinfachung der Planungs- und Genehmigungsverfahren, die der Bund beim anstehenden Infrastruktur-Zukunftsgesetz berücksichtigen und angehen wird. Damit können die Mittel des Sondervermögens besser abfließen und dringend benötigte Infrastrukturprojekte schneller umgesetzt werden. So ist der Vorschlag enthalten, Straßen und Brücken künftig ohne langwierige Planfeststellungsverfahren genehmigen zu lassen und die Genehmigungsprozesse im Bereich Erneuerbare Energien, Glasfaser und Schulen zu beschleunigen. Das Vergaberecht wird mit einem digitalen Marktplatz und KI-gestützten Verfahren modernisiert, wodurch Ausschreibungen stark verkürzt werden.

3. Resiliente Strukturen – effizienter Staat

Das föderale System wird so organisiert, dass Doppelstrukturen abgebaut und Aufgaben gebündelt werden. Gebündelt werden sollen u. a. wichtige Leistungen wie die digitale Fahrzeugzulassung oder Meldewesen. Damit wollen Bund und Länder teure Mehrfachverfahren auf verschiedenen föderalen Ebenen künftig vermeiden. Auch die Kommunen sollen durch einfachere und bürokratiearme Förderverfahren von der Information über die Antragstellung bis zur Abwicklung entlastet werden. Durch verbesserte Cyberabwehr und koordinierte Krisenstrukturen soll die Resilienz des Staates erhöht werden.

4. Datensparsame Verfahren – digitaler Staat

Mit dem Aufbau des D-Stack entsteht ein gemeinsames digitales Betriebssystem für Bund, Länder und Kommunen, das offene Standards wie ELSTER nutzt und souverän europäisch anschlussfähig ist. Einmal abgegebene Daten sollen über das Once-Only-Prinzip mehrfach verwendet werden, was Doppeleingaben verhindert. Die EUDI-Wallet ermöglicht Ausweise, Nachweise und Bescheide direkt und sicher auf dem Smartphone. Künstliche Intelligenz unterstützt als Co-Pilot in der Verwaltung beim Sortieren und Prüfen von Anträgen, um Sachbearbeiter zu entlasten.

5. Bessere Rechtsetzung – klarere Regeln

Gesetze werden künftig bereits vor Verabschiedung auf ihre digitale Umsetzbarkeit geprüft (Digitalchecks), um administrative Hürden zu vermeiden. Außerdem werden Innovationsräume durch Experimentierklauseln geschaffen, sodass neue Ansätze praxisnah erprobt und später skaliert werden können, etwa im Bereich der Steuerverwaltung. Automatisierte Steuererklärungen sollen sukzessive ausgeweitet werden und insbesondere die Besteuerung der Rentnerinnen und Rentner vereinfacht werden. Ziel ist insgesamt eine verständliche, praxistaugliche und wirkungsorientierte Gesetzgebung.

Die gesamte Föderale Modernisierungsagenda finden Sie demnächst auf: bundesregierung.de

(Pressemitteilung Bundeministerium für Arbeit und Soziales)


ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT