25. Januar 2024

Bürokratieabbau: Das BEG IV bringt weitere Entlastung

Das Bundesministerium der Justiz hat am 11.01.2024 den Referentenentwurf zu einem vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BEG IV) veröffentlicht. Damit wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

Das Entlastungsvolumen des BEG IV beträgt rund 682 Millionen Euro pro Jahr. Der Bürokratiekostenindex, der die Belastungen der Unternehmen aus Informationspflichten sichtbar macht, wird dadurch voraussichtlich auf den niedrigsten Stand seit seiner Erhebung sinken.

Überflüssige Bürokratie belastet die Unternehmen ebenso wie die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung. Um verzichtbare Bürokratie abzubauen und eine breite Entlastung zu erreichen, hat die Bundesregierung im August 2023 auf ihrer Kabinettsklausur in Meseberg ein Entbürokratisierungspaket beschlossen.

Der Referentenentwurf zu einem vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie ist ein Teil dieses Maßnahmenbündels.

Der Referentenentwurf sieht insbesondere folgende Neuerungen vor:

(Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 11.01.2024; den Referentenentwurf des BEG IV finden Sie hier)


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