20. April 2021

Änderung des Grunderwerb­steuerge­setzes

Zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen bei Immobilientransaktionen in der Grunderwerbsteuer sind nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes folgende Maßnahmen vorgesehen:

Die Maßnahmen sollen zum 01.01.2020 in Kraft treten.


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