13. Mai 2020

Abrechnung des Kurzarbeitergeldes endlich vereinfachen

Bund der Steuerzahler betont: Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge abschaffen

Die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge gehört abgeschafft! Dies fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt) – denn dadurch wird die ohnehin aufwendige Berechnung des Kurzarbeitergeldes zusätzlich erschwert. Das Problem ist, dass Arbeitgeber die Lohnabrechnung zweimal anpacken müssen: Das erste Mal, um die Sozialversicherung – zum Beispiel die Krankenversicherung – für ihre Mitarbeiter zu bezahlen und rund zwei Wochen später ein zweites Mal, um die Lohnsteuer zu überweisen. Dies liegt daran, dass im Sozial- und im Steuerrecht unterschiedliche Fristen gelten. Der BdSt meint: Das ist deutlich zu viel Bürokratie! Gerade die ohnehin komplizierte Abrechnung des Kurzarbeitergeldes zeigt den Missstand nun deutlich.

Konkret fordert der Verband, dass sowohl Steuern als auch Sozialabgaben erst am 10. Tag des Folgemonats fällig werden sollten. Bei der Sozialversicherung gilt hingegen aktuell der drittletzte Bankarbeitstag des laufenden Monats. Wegen der Corona-Krise waren dort aber Stundungen möglich, sodass die Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge vorübergehend später zahlen durften. Diese Ausgangslage sollte der Gesetzgeber nutzen, um die beiden Rechtsgebiete anzupassen! Durch die Verschiebung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge in den Folgemonat kann die Politik den Unternehmen unbürokratisch deutlich mehr Liquidität belassen und damit einen Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze leisten.

(Auszug aus einer Information des Bundes der Steuerzahler Deutschland e. V.)


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