17. August 2026
Mit der Frühstartrente sollen junge Menschen ein Startkapital für ihre private Altersvorsorge erhalten. Für Kinder und Jugendliche vom 6. bis 18. Lebensjahr will der Staat monatlich 10 Euro in ein individuelles Altersvorsorgedepot einzahlen. Lesen Sie hier die Antworten auf die wichtigen Fragen zur geplanten Umsetzung.
Was ist die Idee der Frühstartrente?
Mit der Frühstartrente plant die Bundesregierung ein Modell, das den frühzeitigen Aufbau einer privaten Altersvorsorge unterstützt und Kinder und Jugendliche bereits früh im Leben mit den Chancen des Kapitalmarkts vertraut macht. Der Staat zahlt eine monatliche Prämie von 10 Euro. Damit und mit gegebenenfalls weiteren privaten Eigenbeiträgen kann über die Jahrzehnte ein beachtliches Altersvorsorgevermögen entstehen.
Wie funktioniert die Frühstartrente?
Zur Anlage der Frühstartrente können Eltern für Kinder, die das 6. Lebensjahr vollenden, einen individuellen, kapitalgedeckten und privatwirtschaftlich organisierten Altersvorsorgedepot-Vertrag bei einem Anbieter ihrer Wahl eröffnen, der die Voraussetzungen eines Standarddepot-Vertrages erfüllt. Der Bund zahlt für diese Kinder bis zur Volljährigkeit zehn Euro pro Monat in das Altersvorsorgedepot ein. Die Einzahlung weiterer Eigenbeiträge bis zu 6.840 Euro pro Jahr (z. B. durch Eltern oder Großeltern) ist möglich.
Ab dem 18. Lebensjahr kann das Altersvorsorgedepot bis zum Renteneintritt durch eigene Einzahlungen weiter bespart werden. Alternativ kann auch in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag gewechselt werden. Damit wird ein nahtloser Übergang von der Frühstartrente in die geförderte private Altersvorsorge ermöglicht.
Müssen Steuern auf die Erträge gezahlt werden?
Die Erträge aus der Frühstartrente bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase, also bis zum Renteneintritt, steuerfrei.
Und wenn Eltern keinen Altersvorsorgedepot-Vertrag abschließen?
Alle anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen sollen von der Frühstartrente profitieren, unabhängig von der Initiative der Eltern. Eröffnen die Eltern kein Altersvorsorgedepot, erfolgt eine bürokratiearme und kostengünstige kollektive Anlage des Geldes. Die Kapitalanlage der nicht abgerufenen Gelder erfolgt kollektiv nach den einzelnen Jahrgängen. Bei einer nachträglichen Depoteröffnung (durch die Eltern oder die inzwischen volljährigen Begünstigten) können die Mittel, die bisher in der kollektiven Anlage angespart wurden, auf den persönlichen Altersvorsorgevertrag übertragen werden.
Anspruchsberechtigt sind ab dem Geburtsjahrgang 2020 alle Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, die ihren ersten Wohnsitz im Inland haben. Damit lehnt sich die Regelung an den Besuch einer Schule in Deutschland an, da in Deutschland grundsätzlich eine Vollzeitschulpflicht von neun beziehungsweise zehn Jahren besteht und sich daran in den Ländern regelmäßig eine Anschluss- beziehungsweise Berufsschulpflicht bis zur Volljährigkeit anschließt.
Wann geht die Frühstartrente los? Und für wen zuerst?
Am 22. Juli 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf des Frühstartrentengesetzes vorgelegt. Das Gesetzgebungsverfahren soll möglichst noch im Jahr 2026 abgeschlossen werden. Es ist geplant, dass die Auszahlung rückwirkend zum 1. Januar 2026 erfolgt – zunächst für den Geburtsjahrgang 2020, also für die Kinder, die zum Programmstart sechs Jahre alt sind. In den folgenden Jahren erwerben dann zusätzlich immer die Kinder einen neuen Anspruch, die im jeweiligen Jahr ihr 6. Lebensjahr vollenden.
(Mitteilung des Bundesministeriums der Finanzen)