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28. Mai 2026

Feiertage im Minijob: Verdienst, Arbeitszeit, Zuschläge

Im Mai standen viele Feiertage an. Das wirft bei Minijobberinnen und Minijobbern sowie bei Arbeitgebern häufig Fragen auf: Ist Arbeiten an Feiertagen erlaubt oder besteht ein Arbeitsverbot? Was passiert, wenn ein geplanter Arbeitstag ausfällt – besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung? Dieser Beitrag liefert einen verständlichen Überblick über alle wichtigen Regelungen zu Feiertagen im Minijob.

Welche Feiertage gibt es?

Feiertage werden gesetzlich festgelegt. An diesen Tagen ruht die Arbeit in vielen Branchen. Einige Feiertage gelten in allen Bundesländern. Andere Feiertage unterscheiden sich je nach Bundesland.

Diese Feiertage gelten bundesweit:

Gut zu wissen:

Heiligabend (24. Dezember) und Silvester (31. Dezember) sind normale Arbeitstage. In einigen Fällen gewähren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aber auch eine bezahlte Freistellung. Maßgeblich sind die Regelungen im Arbeitsvertrag sowie mögliche betriebliche Vereinbarungen oder Tarifverträge.

Was gilt bei nicht bundeseinheitlichen Feiertagen?

Nicht alle Bundesländer haben die gleichen gesetzlichen Feiertage. Fronleichnam ist beispielsweise nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ein Feiertag. Arbeitet eine Minijobberin oder ein Minijobber in einem Bundesland und wohnt in einem anderen, dann gelten die Feiertagsregelungen des Arbeitsortes. Der Sitz des Unternehmens ist in diesem Fall nicht entscheidend. Entscheidend ist immer der Arbeitsort. Individuelle Absprachen dürfen die Feiertagsregelungen nicht außer Kraft setzen.

Wer hat an gesetzlichen Feiertagen frei?

In der Regel verbietet das Arbeitszeitgesetz die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen. Das gilt für Minijobberinnen und Minijobber wie für alle anderen Beschäftigten.

In einigen Bereichen muss jedoch auch an Feiertagen gearbeitet werden, damit beispielsweise Versorgung und Sicherheit gewährleistet ist. Das Gesetz sieht hierfür Ausnahmen vor. Dazu zählen unter anderem:

Müssen Minijobber an Feiertagen Urlaub nehmen?

Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen regulären Arbeitstag, müssen Minijobberinnen und Minijobber in der Regel nicht arbeiten. Sie benötigen dafür keinen Urlaub.

Werden Feiertage beim Minijob bezahlt?

Minijobberinnen und Minijobber erhalten an Feiertagen ihren Verdienst, wenn der Feiertag auf einen Tag fällt, an dem sie sonst gearbeitet hätten. Das regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz.

Beispiel:

Ein Minijobber arbeitet regelmäßig montags, mittwochs und freitags in einem Supermarkt. Fällt der 1. Mai auf den Freitag, muss der Minijobber nicht arbeiten und die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zahlt den Verdienst trotzdem weiter.

Darf der Arbeitgeber die Arbeitszeit einfach verschieben?

Für Minijobberinnen und Minijobber besteht grundsätzlich keine Pflicht, die an Feiertagen ausgefallenen Stunden vor- oder nachzuarbeiten. Eine Verlagerung der Arbeitszeit auf einen normalerweise freien Tag ist nicht zulässig, wenn damit die Feiertagsregelung umgangen werden soll.

Tipp: Eine schriftliche Festlegung der regelmäßigen Arbeitstage im Arbeitsvertrag schafft Planungssicherheit für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Klarheit für Beschäftigte.

Arbeiten am Feiertag: Gibt es Zuschläge oder Ersatzruhetage?

In Branchen, in denen Feiertagsarbeit erlaubt ist, können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Minijobber auch an Feiertagen einsetzen. Dann stellt sich häufig die Frage, ob Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dafür einen Zuschlag an Minijobber zahlen müssen.

Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Feiertagszuschlag gibt es nicht. Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlen freiwillig Zuschläge. Ein Anspruch auf die Zahlung der Zuschläge besteht, wenn dies im Arbeitsvertrag, durch eine Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag geregelt ist.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, einen Ersatzruhetag zu gewähren.

Zählen Feiertagszuschläge zum Verdienst im Minijob?

Die gute Nachricht: Feiertagszuschläge für tatsächlich geleistete Arbeit bleiben in vielen Fällen steuerfrei und damit beitragsfrei. Sie zählen dann nicht zum regelmäßigen Verdienst. Nähere Informationen zu der Steuer- und Beitragsfreiheit gibt es in unserem FAQ.

Checkliste für Feiertage im Minijob

Die folgende Checkliste kann Klarheit schaffen:

(Mitteilung im Online-Magazin der minijob-zentrale)


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