23. Dezember 2020

Verlängerung der Steuerer­klärungs­frist des § 149 Absatz 3 Halbsatz 1 AO für den Veran­lagungs­zeitraum 2019

Angesichts der durch die Corona-Pandemie verursachten Ausnahmesituation wird im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes bestimmt:

(Auszug aus dem BMF-Schreiben – IV A 3 – S 0261/20/10001)

Das komplette BMF-Schreiben


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